Das Stadtplanungsamt hatte zu einer öffentlichen Veranstaltung in den Scheunensaal eingeladen, um den St. Georgenern die Pläne für die Bebauung des OBI-Geländes vorzustellen. Sie wurden von dem Architekten, Herrn Wöhr mit wenigen schönen Ansichten präsentiert: Ein 6 stöckiger, 21 m hoher Flügelbau nach Süden hin teiloffen, abfallend mit begrünten Fassaden und einem als ruhig titulierten Innenhof. Auf ihn sind fast alle Wohnungen ausgerichtet. Im Erdgeschoss Gewerberäume, auf die übrigen Stockwerke verteilt 170 Wohnungen für ca. 400 Menschen auf einer Fläche von 16.000 qm, Studentenappartements, 2 Zimmer-, 3 Zimmer- und auch 4-5 Zimmer-Wohnungen für Familien.

Der Bürgerverein setzte sich mit der Planung auseinander und kritisiert folgende Punkte:

Die Höhe von bis zu 21 Metern, noch höher als im ersten Entwurf von 2020 (Höhe 19.80m), bei dem der BV seinerzeit bereits die Reduzierung um ein Geschoss gefordert hatte. Es entsteht ein Koloss, der mit seinen Ausmaßen und der Konzentration von Wohnungen (inzwischen 6 anstelle der geforderten 4 Geschossen) um einen engen verschatteten Innenhof  in Freiburg beispiellos ist. 10 mind. 10m hohe Bäume im Innenhof, wie unter 10.1.5 der Offenlage vorgeschrieben, verschlechtern die prekäre Belichtungssituation der unteren Geschosse des Innenhofs zusätzlich.

Auch die städtebauliche Lage macht deutlich, wie deplatziert dieses künstlich konstruierte sogenannte „Urbane Gebiet“ wäre. Es fehlt der städtebauliche Kontext mit einer vergleichbaren Dichte (2,7 von 3,0) für das wenig erprobte, erst 2017 neu geschaffene Planungsinstrument.

Das Vorhaben wäre auch in der vorgestellten Art und Weise ein sozialpolitischer Fehler, da völlig ungeeignet für familien- und seniorengerechtes Wohnen.

Im Einzelnen:

  1. Warum werden nur speziell ausgewählte Ansichten, Grundrisse und Schnitte gezeigt?
  2. Insbesondere die städtebaulichen Zusammenhänge sind aus den vorgestellten Unterlagen nicht erkennbar. Vorenthalten, da bereits bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung 2020 unter B 1.5 gefordert, werden diverse Unterlagen, die für eine breitgefächertes Verständnis und Beurteilung aber essentiell notwendig sind. Dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass es sich um die Beurteilung eines konkreten Bauprojektes handelt. Auch wurden weder, wie Seite 6 in der Rubrik Entscheidungsvorschlag der Offenlage aufgeführt „Die Darstellungen….. zwischenzeitlich aktualisiert“, noch in der öffentlichen Bürgerbeteiligung am 05.02.2024 gezeigt.

Konkret fehlen:

Wesentliche Maße in den Grundrissen und Lageplänen

  • Die Außenansichten von Norden (Guildfordallee), – von Osten (Gebäuderiegel Länge ca.90m Höhe 21m), – von Süden (Kopfgebäude Basler Landstraße, Höhe 21m).
  • Die Innenansichten des 90m langen 21m hohen Ostriegels, – des Innenhofs auf die nur von Norden „belichteten“ Unterkünfte

Städtebauliche Straßenabwicklungen:

  • von der Guildfordallee (Stadteingang Freiburg),
    • von der Baslerlandstraße (Obi-Kreisel bis Götz und Moriz).

Visualisierungen:

  • über Eck Situationen entlang der Basler Landstraße von Osten und von Westen
  • über Eck Situationen entlang der Guildfordallee von Westen (Stadteingang) und von Osten (Stadtausgang)

Städtebauliches Modell:

  • mindestens im Maßstab M 1:500 oder größer mit Darstellung der angrenzenden Bebauung
  • Zusammenfassend
  • in den unteren Stockwerken und in den nur nach Norden in den Innenhof orientierten Bereichen sind die Wohnungen extrem schlecht belichtet, teilweise ganzjährig verschattet. Der mit einer 5-stöckigen Bebauung umschlossene Innenhof, wird sich auf Grund der begrenzten Besonnung und der Lärmentwicklung nicht zu der gepriesenen Freizeitoase entwickeln.
  • Die Erschließungswege, insbesondere für die oberen Geschosse, sind sehr unbefriedigend mit wenigen Treppenhäusern, dafür extrem schmalen ca. 70-80m langen Fluren und Laubengängen, von denen die Wohnungen abgehen.
  • Die überwiegende Anzahl der 170 Wohnungen mit Balkonen sind einseitig auf den nahezu abgeschlossenen Innenhof ausgerichtet. Das und insbesondere die Probleme der vielen per se problematischen distanzlosen Innenecken führt zu einer erheblichen Lärm- und Geruchsbelastung für die Bewohner, was die Wohnqualität massiv beeinträchtigt und sicher nicht zum sozialen Frieden beiträgt.
  • Die Familienfreundlichkeit ist durch den Mangel an Spiel- und Freiflächen im und um das Gebäude nicht gewährleistet. Dies ist auch ein Versagen einer vorausschauenden, sozialpolitisch verpflichtenden Stadtplanung und des mehrfach beteiligten Gestaltungsbeirats. Auch fehlen die entsprechenden Kita- Kindergarten- und Schulplätze im Stadtteil.
  • Außer in dem für die große Zahl der anvisierten 400 Bewohner zu engen Innenhof ergeben sich keine informellen Begegnungsräume. Räumliche Möglichkeiten, sich ungezwungen begegnen zu können, sind aber ein wichtiges Postulat für zeitgemäßes Bauen.

Alternativmodell des Bürgervereins

Die Arbeitsgruppe im Bürgerverein, die sich intensiv mit dem geplanten Vorhaben auseinandergesetzt hat, kommt daher zu folgendem Schluss:

Die vorgeschlagene Bebauung wird den städtebaulichen und sozialpolitischen Herausforderungen des Grundstücks, der Nachbarn und des Stadtteils in keiner Weise gerecht. Sie ist ein Negativbeispiel deregulierter Stadtplanung.

Um einer drohenden Ghettoisierung und damit einem zukünftigen sozialen Brennpunkt im Stadtteil St. Georgen entgegen zu wirken, lehnt der Bürgerverein das Bauvorhaben in dieser Form mit seiner völlig überzogenen, beispiellosen Dichte, ab. Der Bürgerverein hofft im weiteren Verfahren auf politische Unterstützung.

Um Alternativen zu den fehlenden Qualitäten aufzuzeigen, hat der Bürgerverein ein eigenes maßstäbliches städtebauliches Einsatzmodell erstellen lassen sowie zum Vergleich die geplante 6 geschossige Bebauung im gleichen Maßstab ebenfalls als Einsatzmodell nachgebaut

Beschreibung Modell BV

Beschreibung Modell Investor

Der Vorschlag des Bürgervereins berücksichtigt eine angemessene Wohndichte und Wohnqualitäten mit guter allseitiger Belichtung und Belüftung, sowie Öffnungen nach allen Seiten zur Umgebung, mit gutem Schallschutz, einem zentralen Pavillon, der Begegnungen zwischen Bewohnern fördert und damit ein Miteinander von Senioren, Studenten und Familien in einem angemessenen Freibereich ermöglicht.

Dem friedlichen Miteinander Chancen zu bieten auch mit der unmittelbaren Nachbarschaft im Osten und Süden sollte sich eine einfühlsame rücksichtsvolle Stadtplanung verpflichtet fühlen.

Die verführerisch klingende Absicht, einen „attraktiven und lebendigen Baustein für den nordöstlichen Bereich des Stadtteils“ St. Georgen schaffen zu wollen, wird mit der vorliegenden familien- und seniorenfeindlichen Investorenplanung aber geradezu in sein Gegenteil verkehrt.

Martin Maier                                    Dr. Gisela Sigrist                      Alexandra Kraus

(1. Vorsitzender)                     (2. Vorsitzende)                                (3. Vorsitzende)