Der Mindest-Mitgliedsbeitrag beträgt € 15,00 im Kalenderjahr.
Der Partner-Mitgliedsbeitrag beträgt für beide zusammen mindestens €18,00.
Einzugsermächtigung
Ich ermächtige den Bürgerverein, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Bürgerverein auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.