
Der Scheunensaal im Stubenareal in Freiburg St. Georgen
Nutzungszweck
Im Zuge des vom Freiburger Baudezernat angestoßenen und vom Bürgerverein Freiburg – St. Georgen 2011 durchgeführten Bürgerbeteiligungsverfahrens zu den Stadtteilleitlinien wurde die Entwicklung des Stubenareals zu einem Bürger- Kultur- und Vereinshaus auf Priorität 1 der Entwicklungsziele im Stadtteil gesetzt. Nach Sanierung und Ausbau des denkmalgeschützten Stubenareals ist im Dachgeschoss der ehemaligen Stubenscheune ein Multifunktionssaal entstanden, der den St. Georgener Vereinen und der Bürgerschaft neue Nutzungsmöglichkeiten eröffnet. Der Scheunensaal soll zur Förderung des nachbarschaftlichen, sozialen und kulturellen Miteinanders allen Bewohnerinnen und Bewohnern im Stadtteil zur Verfügung stehen.
Die Anmietung des Scheunensaals erfolgt über den Bürgerverein Freiburg St. Georgen.
Belegungskalender
Der Kalender dient als unverbindliche Orientierung potentiell freier Termine. Die Termine für das Folgejahr können i.d.R. erst ab November bestätigt werden.
Farbliche Markierungen Rot – Belegt Blau – Anfrage Grün – Feiertag
Beschreibung der Räumlichkeiten
Der Zugang zum Scheunensaal, im Dachgeschoss der historischen Stubenscheune, erfolgt über den Stubenhof. Neben dem Treppenaufgang ist auch ein barrierefreier Zugang mit einem Fahrstuhl möglich, mit dem auch das Zwischengeschoss erreichbar ist.
Der Veranstaltungssaal hat eine nutzbare Stehfläche von ca. 115 m² zuzüglich einer Szenefläche von ca. 22 m². Aus dem Saal führen die Fluchtwege über das gläserne Fluchttreppenhaus an der Westseite der Scheune zur Stubenwiese und über das Treppenhaus innerhalb der Scheune zum Stubenhof.
Neben dem Saal gibt es ein Tisch- und Stuhllager und eine Teeküche (ca. 20 m²), die über das Stuhllager zugänglich ist. Details sind aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Im Zwischengeschoss befinden die Toiletten, die auch von der Gastronomie genutzt werden.
Eine Behindertentoilette ist im EG vorhanden.
Die Ausstattung des Scheunensaals mit Tischen und Stühlen und einer Medienanlage, sowie die Kücheneinrichtung sind aus der beigefügten Inventarliste ersichtlich. Bestuhlungsvarianten werden in den beiliegenden Bestuhlungsplänen aufgezeigt. Die dort freigehaltenen Fluchtwege sind immer zu beachten. Die Maximalbelegung des Scheunensaals, z. B. bei einer reinen Stehveranstaltung ist auf 200 Personen begrenzt. Bei Bestuhlung ergeben sich die Maximalbelegungen aus den beiliegenden genehmigten Bestuhlungsplänen.
Bilder
Ablauf
- Anfrage über das Formular unter https://www.frstg.de/scheunensaal/#Buchungsanfrage
- Automatische Eingangsbestätigung der Anfrage via Mail
dies stellt noch keine Buchungsbestätigung dar - Buchungsbestätigung via Mail (falls Saal zur Verfügung steht) inkl. Anlagen
- Information „Ablauf Saalmietung“
- Nutzungsvertrag
- Rücksendung des unterschriebenen Nutzungsvertrages
Rücksendung des Vertrags an scheunensaal@frstg.de oder per Post an den Bürgerverein - Versand der Rechnung inkl. des gegengezeichneten Nutzungsvertrages
- Zahlung des Nutzungsentgelt und der Kaution durch den Mieter
Die Zahlung muss bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungstermin
(s. § 3, (3) Nutzungsvertrag) eingegangen sein! - Ortstermin zur Einweisung und Schlüsselübergabe
Die Schlüsselübergabe kann erst nach Vorlage des unterschriebenen Mietvertrages sowie nach Eingang der Zahlung erfolgen - Ortstermin zur Abnahme und Schlüsselrückgabe
Abnahmeprotokoll wird erstellt - Rücküberweisung der Kaution
Die Rücküberweisung erfolgt spätestens am siebten Werktag nach der Schlüsselrückgabe (Ausnahme: Nachzahlung durch den Mieter erforderlich)Weitere Schritte im Falle von Zusatzleistungen und / oder entstandenen Schäden: - Schlussabrechnung durch Verrechnung der Kaution
- Restauszahlung der Kaution durch den Bürgerverein oder ggf. Schlusszahlung des Mieters
Kosten
Nutzungsentgelt für private, gewerbliche oder gewerbeähnliche Veranstaltungen:
- 3 Stunden: 100€
- 6 Stunden: 200€
- Ganztägig: 350€
- Wochenende (Sa / So): 600€
zuzüglich u.a. Pauschalen für Nebenkosten und Zusatznutzungen, Kaution (250 €)
Nutzungsentgelt für Vereine auf Nachfrage.