Schon 2017 war klar, dass die Stadt Freiburg die Kleingartenanlage Moosacker beim Friedhof St. Georgen deutlich erweitern möchte.

Betroffen sind in dem aktuell laufenden Planverfahren insgesamt 4,3 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen. 1,9 ha sind in Privatbesitz, der Rest (55 %) ist von der Stadt an Landwirte verpachtet. Damit alle benötigten landwirtschaftlichen Flächen als Kleingärten ausgewiesen werden können, muss der Flächennutzungsplan (FNP 2020) geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Aktuell ist vorgesehen 1,8 ha „landwirtschaftliche Nutzung“ und 0,5 ha „Grünfläche für Sportanlagen“ zukünftig in „Sonstige Grünflächen“ umzuändern, um dort Ersatz für entfallende Kleingärten im Stühlinger zu schaffen und zusätzlich noch „andere gärtnerische Nutzungen“ zu ermöglichen.

Der Bürgerverein FR-St. Georgen hat sich im Zuge der Offenlage der FNP-Änderung und des Bebauungsplanes mit der folgenden Stellungnahme an das Freiburger Stadtplanungsamt gewandt:

Anregungen zur Gestaltung des Entwurfs Kleingartenanlage Moosacker

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit diesem Brief möchten wir nochmals unsere Anregungen zur Erweiterung der Kleingartenanlage Moosacker zum Ausdruck bringen.

Die grundsätzliche Öffnung über die Kleingartenidee hinaus in Richtung wenig organisierte, freiere gärtnerische Nutzung (Urban Gardening, Kleinparzellen) wird vom Bürgerverein begrüßt.

Dabei legt der Bürgerverein großen Wert darauf, dass das gesamte zur Zeit land- und forstwirtschaftlich genutzte Gelände von den Inneren Elben bzw. Georgskirche/Friedhof über den Schlattweg bis zu den Heilquellen im Mooswald und dem Mineral-Thermal-Bad, in ein Gesamtkonzept eingebettet wird.

Diverse Strukturen und Nutzungen sollten durch ein gemeinsames Thema eine Verbindung finden. Unter anderem ist dem BV dabei wichtig, eine grüne Wegeverbindung vom Kernort bis zum Mooswald zu schaffen.

Stadtverwaltung, Pächter, Besitzer und eine Arbeitsgruppe des Bürgervereins sollen sich mit der Zukunft dieser letzten größeren freien Fläche in Freiburg beschäftigen. Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, mit adhoc-Projekten diesen Raum immer weiter „anzuknabbern“ ohne dass ein für alle bereicherndes, von vielen getragenes Planungskonzept vorliegt.

Ein solches Vorgehen steht jeder nachhaltigen und auf die Zukunft ausgerichteten Stadtentwicklung entgegen.

Problematisch ist der weitere Entzug von Flächen für die St. Georgener Landwirte, die dadurch in ihrer Existenz bedroht sind. Das ist so nicht hinzunehmen.

Von Seiten der Landwirte war über eine kategorische Ablehnung ein bedenkenswerter Ansatz zu hören. So führt der Vorschlag, den Teil der Fläche, der nicht für den Flächenausgleich der bebauten Kleingärten benötigt wird, weiter den Landwirten zu überlassen, in eine vernünftige Richtung.

Die konkrete Idee ist, das Urban Gardening am Mundenhof anzusiedeln.

Die Grundstücke sollten weiterhin zwischen Besitzern und städt. Liegenschaftsamt so getauscht werden, dass die an die bereits vorhandenen Kleingärten befindlichen Flächen sich in städtischem Besitz befinden und sowohl die Erweiterung der Kleingärten ermöglicht wird, als auch eine teilweise weitere landwirtschaftliche Fläche.

Schaut man den Entwurfsplan für die Erweiterung an, so hat man, hervorgerufen durch die Wegestruktur, den Eindruck eines Soldatenfriedhofs. Gerade Wege, rechte Winkel schaffen kein Gefühl eines genussvollen Verweilens in einer gestalteten Parkanlage. Da St. Georgen bis jetzt über keinen Stadtteilpark verfügt, ergibt sich hier die Gelegenheit diese schlechte Situation zu verbessern. Dazu muss jedoch im neuen Bereich der Kleingärten Aufenthaltsqualität geschaffen werden durch eine überlegte Wegeführung, locker angeordnete Baum- und Gehölzgruppen, kleine Plätze mit Aussicht und z. B. ein Insektenstaudengarten als gutes Beispiel für Privatgärten in St. Georgen.

All dies erzeugt keine Mehrkosten, allerdings einen hohen Mehrwert!

2 Punkte bleiben noch festzuhalten:

Für mittelfristig eventuell begrenztes Urban Gardening steht auch das Gelände der „Malteserreiter“ zur Verfügung.

Dort hat der BV St. Georgen bereits den Bau einer Boulebahn als Treffpunkt angedacht – da passt Urban Gardening hervorragend dazu.

Festzuhalten ist die Aussage der Stadtverwaltung, dass die Verpachtung neu geschaffener Gärten in den Händen des Amtes für Liegenschaften liegen soll,

um zu gewährleisten, dass die Satzungen klar erfüllt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martin Maier                                      Klaus Binder

  1. Vorsitzender                                  AG Bebauung & Verkehr

Bürgerverein Freiburg-St.Georgen e.V.

 

Hier finden Sie Infos der Stadt Freiburg zum Thema “Moosacker”:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjhpLiOw57lAhX0rnEKHSKoAYUQFjAAegQIAxAB&url=https%3A%2F%2Fwww.freiburg.de%2Fpb%2F1154019.html&usg=AOvVaw22Vqi0KG2PVZ39HJZJQI5K